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7. Stationäre Hilfen
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Vollstationäre Dauerpflege
Das zahlt die Pflegeversicherung
Wenn eine stationäre Dauerpflege in einem Alten-
oder Pflegeheim erforderlich ist, zahlt die Pflegekasse
monatlich für die Grundpflege, die soziale Betreuung
und die medizinische Behandlungspflege bis zu:
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss die
oder der Pflegebedürftige, wie bei der ambulanten
Pflege zu Hause auch selbst tragen.
Wie finde ich einen Heimplatz?
Um einen Heimplatz zu bekommen, können Sie sich
bei der Pflegekasse beraten lassen, oder Sie können
direkt bei dem Alten- oder Pflegeheim Ihrer Wahl anfragen.
Die meisten Einrichtungen halten zur Information
einen Hausprospekt bereit. Ein persönlicher Besuch
in der Einrichtung bietet eine gute Möglichkeit
zum Kennen lernen und zum Vergleich der einzelnen
Heime. Je ausführlicher Sie sich informieren, desto
besser schützen Sie sich vor späteren Enttäuschungen.
Finanzierung
Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben,
kommt es zum Abschluss eines Heimvertrages.
Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Selbstverständlich
sind hier die genauen Kosten aufgeführt, die an
den Heimträger zu zahlen sind. Zu den regelmäßigen
Kosten zählt die Pflege, Betreuung, Unterkunft und
Verpflegung sowie die Investitionsfolgekosten. Sonderkosten
können beispielsweise die Gebühren für
Gymnastikstunden oder die Bezahlung zusätzlicher
Getränke sein. Alles muss im Heimvertrag aufgeführt
sein, damit Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben
und wofür Sie bezahlen.
Die monatlichen Heimkosten hängen von verschiedenen
Faktoren ab und sind daher zwischen einzelnen
Einrichtungen unterschiedlich hoch. Wenn die Leistungen
der Pflegekasse sowie Rente und Vermögen
nicht ausreichen sollten, um den Heimplatz zu bezahlen,
können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme
beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen. Wenn Sie
nicht selbst in der Lage sind, dorthin zu gehen, können
Sie auch eine Vertrauensperson bitten, sich für
Sie zu erkundigen.
Bei den Sozialhilfeträgern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für eine ausführliche Beratung
zur Verfügung.
Treffen Sie die richtige Wahl!
In den Alten- und Pflegeheimen werden Ihnen persönliche
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner behilflich
sein. Diese geben Auskunft zu folgenden Fragen:
■ Wie hoch sind die Heimkosten?
■ Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat
das Heim?
■ Wie qualifiziert ist das Personal?
■ Müssen spezielle Leistungen zusätzlich bezahlt
werden?
■ Ist ein Muster des Heimvertrages und der
Heimordnung erhältlich?
■ Ist eine Hauskonzeption vorhanden?
■ Wie groß sind die Zimmer und wie sind sie
ausgestattet?
■ Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner teilen
sich eine sanitäre Anlage?
■ Können eigene Möbel mitgebracht werden?
■ Welche Gemeinschaftsräume gibt es im Haus?
■ Gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Mahlzeiten?
■ Wie sind die Verkehrsanbindungen im Ort und
z. B. in die nächste Stadt?