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5. Ambulante Hilfen
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Wer hilft im Haus oder Garten?
Was einem früher mühelos von der Hand ging, kann
mit zunehmendem Alter immer schwieriger werden.
Auch wer sich noch ganz gut alleine helfen kann, ist
für Entlastung im Haushalt, im Garten oder bei der
Grundreinigung dankbar. Diese oder auch andere
Leistungen werden im gesamten Landkreisgebiet von
Mobilen Sozialen Diensten angeboten. Sie übernehmen
vielfältige und kostengünstige Hilfestellungen
bei den alltäglichen Arbeiten.
Hier eine kleine Auswahl:
Grundreinigung, Fensterputzen, Waschen, Kochen
und alle weiteren hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
■ Einkaufsservice
■ Begleitdienste (z. B.
bei Arztbesuchen,
Behörden- oder
Spaziergängen)
■ Reparaturservice
■ Gartenarbeit
■ Haustierbetreuung
■ Fahrdienst
■ und vieles mehr
Diese Dienstleistungen müssen in der Regel aus Eigenmitteln
finanziert werden. Sie können aber auch
unter Umständen eine finanzielle Unterstützung vom
Sozialhilfeträger erhalten. Auch aus Mitteln der Pflegeversicherung
können pflegeergänzende Hilfen im
hauswirtschaftlichen Bereich unterstützt werden.
HINWEIS: Vergleichen Sie vor Inanspruchnahme
die Leistungen und Preise. Informieren Sie sich
über mögliche Kostenübernahmen.
Essen auf Rädern
Auch bei den Mahlzeiten kann unter verschiedenen
Anbietern ausgewählt werden. Nach Wunsch werden
die Mahlzeiten auf Vorrat tiefgefroren oder frisch gekocht
nach Hause geliefert. Neben einer ständigen
Versorgung ist auch eine Lieferung nach Bedarf möglich.
Um eine Entscheidung zu erleichtern, besteht
auch die Möglichkeit eines „Essen zur Probe“.
Hausnotruf
Das Hausnotrufsystem ermöglicht eine schnelle Hilfeleistung
in einem Notfall. Über einen Sender, den
man möglichst immer in Reichweite haben sollte,
wird der Kontakt zu einer Notrufzentrale hergestellt.
Hier kümmert man sich um notwendige Hilfe und benachrichtigt
Angehörige, Ärzte oder den Rettungsdienst.
Die Kosten können von der Pflegekasse ganz
oder teilweise übernommen werden.
Fahrdienst für Menschen mit Handicap
(Rollstuhlfahrer)
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund einer Behinderung
nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen
können (z. B. Rollstuhlfahrer), haben die
Möglichkeit, einen Fahrdienst zu nutzen. Unter be