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5. Ambulante Hilfen
Das zahlt die Pflegeversicherung
Sie können zwischen drei verschiedenen Leistungsformen
wählen. Entscheiden Sie sich bei der häuslichen
Pflege für die Pflege durch einen ambulanten
Pflegedienst, dann übernimmt die Pflegekasse folgende
Kosten im Monat für die
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 Keine Pflegesachleistungen*
Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro
Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro
Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro
Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro
Wird die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erbracht,
so übernimmt die Pflegekasse folgende Kosten
pro Monat für das
Pflegegeld
Pflegegrad 1 Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2 bis zu 316 Euro
Pflegegrad 3 bis zu 545 Euro
Pflegegrad 4 bis zu 728 Euro
Pflegegrad 5 bis zu 901 Euro
In bestimmten Abständen muss, obwohl Angehörige
oder Bekannte die Pflege übernehmen, ein anerkannter,
ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.
Diese Einsätze übernimmt Ihre Pflegekasse.
Kombinationsleistung
Auch die Kombination von Pflege durch einen ambulanten
Pflegedienst und die Auszahlung von Pflegegeld
ist möglich. Sollte die Pflege eines ambulanten
Pflegedienstes nur zum Teil in Anspruch genommen
werden, zahlt die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5,
die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch
auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro. Der Entlastungsbetrag
ergänzt die ambulanten und teilstationären
Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung
pflegender Angehöriger. Eine Liste von Pflegediensten
und anerkannter Angebote in Ihrer Nähe
können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Beratungsstellen
anfordern. Anruf genügt.
*Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von
125 Euro auch als Sachleistung genutzt werden.
Pflegevertretung
Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson bezahlt
die Pflegekasse eine Pflegevertretung. Diese wird bis
zu vier Wochen pro Jahr bewilligt. Die Aufwendungen
dürfen den Betrag von 1.612 Euro nicht überschreiten.
Voraussetzung dafür ist, dass der/die Pflegebedürftige
durch eine Pflegeperson bereits seit zwölf
Monaten gepflegt wurde. Sofern eine Pflegevertretung
gewünscht wird, ist dies vorher bei der zuständigen
Pflegekasse zu beantragen.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der zum Verbrauch
bestimmten Hilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat.
Hierzu zählen: Bettunterlagen zum einmaligen
Gebrauch, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe
usw. Technische Hilfsmittel, wie Krankenbetten, Rollstühle
oder Hebegeräte, werden bei Notwendigkeit
von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Bei Pflegehilfsmitteln,
die nicht leihweise überlassen werden,
ist eine Eigenbeteiligung von 10 % zu leisten, höchstens
jedoch 25 Euro.