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3. Wohnen im Alter
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gung ist hier ein Wohnberechtigungsschein, der
–unabhängig vom Einkommen- von der Wohnungsvermittlungsstelle
des Landkreises Osnabrück bzw.
den Städten Bramsche, Georgsmarienhütte und Melle
vergeben wird. Die Auswahl der Wohnung treffen
Sie am besten mit den zuständigen Mitarbeitern der
Stadt- bzw. Landkreisverwaltung.
Landkreis Osnabrück
Fachdienst Planen und Bauen
Wohnraumförderung
〉〉 Tina Burkhardt, Tel. 0541/501-4052
〉〉 Thomas Hülsmann, Tel. 0541/501-4652
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
wohnraumfoerderung@lkos.de
Alle baulichen Maßnahmen, die einer seniorengerechten
Anpassung von Wohnungen dienen, werden
mit einem Betrag bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
von den Pflegekassen gefördert, wenn bereits ein
Pflegegrad vorliegt (siehe auch Seite 22).
Betreutes Wohnen
Seit einigen Jahren gibt es eine immer attraktiver
werdende Wohnform für ältere Menschen. Der Grundgedanke
beim „Betreuten Wohnen“ ist, dass jeder als
Mieter oder Eigentümer in der eigenen Wohnung lebt
und den Tagesablauf nach seinen Vorstellungen und
Bedürfnissen gestalten kann.
Mögliche Bewegungseinschränkungen im Alter werden
durch die bauliche Gestaltung und Ausstattung
berücksichtigt. Zur Unterstützung werden professionelle
Serviceleistungen – von warmen Mahlzeiten bis
zur Pflege – angeboten, die bei Bedarf abgerufen werden
können. Diese Leistungen müssen, im Unterschied
zur stationären Versorgung, nur dann bezahlt
werden, wenn man sie tatsächlich benötigt. Unabhängig
davon, ob Zusatzleistungen in Anspruch genommen
werden, muss in der Regel ein nicht unerheblicher
monatlicher Grundbetrag für Basisbetreuungsleistungen
gezahlt werden.
Wir möchten Ihnen in den folgenden Abschnitten die
Suche nach einer geeigneten, betreuten Wohnung erleichtern.
Weitere Ratschläge zur Auswahl und beim
Vergleich von geeigneten Wohnungen, die Ihren persönlichen
Wünschen und finanziellen Möglichkeiten
entsprechen, können Sie dem anschließenden Fragenkatalog
entnehmen.
Treffen Sie die richtige Wahl!
Bei der Auswahl einer betreuten Wohnanlage ist es
empfehlenswert, vier wesentliche Qualitätsmerkmale
zu beachten:
1. Bauwerk und Umfeld
Wohnungen und Anlagen sollen barrierefrei und auf
die Bedürfnisse älterer Menschen oder Menschen
mit Einschränkungen ausgerichtet sein. Achten Sie
auf Handläufe, verbreiterte Türen, Fahrstühle und
Rollstuhlgängigkeit.
Gemeinschaftsräume sollten vorhanden sein. Versorgungsräume
ermöglichen pflegerische Hilfen. Der
Standort sollte möglichst nur wenige Gehminuten von
Einrichtungen des täglichen Bedarfs entfernt liegen.
2. Grundservice
Der haustechnische Service und eine ständig besetzte
Notrufanlage geben Entlastung und Sicherheit im
Alltag. Eine Kontaktperson muss im Notfall angemessene
Dienstleistungen vermitteln, Kontakte fördern
und den Bewohnerinnen und Bewohnern persönliche
Hilfestellungen anbieten.
3. Wahlservice
Hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen sowie
weitere Dienstleistungen müssen abrufbar sein. Es
sollte grundsätzlich eine Wahlfreiheit für die Bewohner
und Bewohnerinnen bei der Auswahl der Leistungen
und Hilfen bestehen.
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