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3. Wohnen im Alter
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behindertengerechten Wohnungsanpassung bereitgestellt
werden. Ansprechpartner ist hier die Abteilung
Hilfe zur Pflege des Fachdienstes Soziales beim
Landkreis Osnabrück. Auch andere Kostenträger, wie
Renten- und Unfallversicherung sowie die Kriegsopferfürsorge
können für eine Kostenbeteiligung in
Betracht kommen.
Die N-Bank bietet Zuschüsse und zinsgünstige Förderungen
von Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen. Ebenso
wird die Modernisierung und Anpassung von Sanitärinstallationen,
der alten- und behindertengerechte
Umbau sowie die Nachrüstung von Aufzügen oder
Treppenliften und Erweiterungen von Altenwohnungen
und Wohnungen für Menschen mit Behinderungen
durch die KfW-Förderbank durch zinsgünstige
Darlehen und unbürokratische Baukostenzuschüsse
gefördert.
Weitere Informationen sind bei der Wohnberatungsstelle
des Landkreises Osnabrück erhältlich:
Landkreis Osnabrück
Fachdienst Soziales
Andreas Stallkamp, Tel. 0541/501-3107
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Andreas.stallkamp@lkos.de
Seniorengerechte –barrierefreie –
Wohnungen
Eine seniorengerechte Wohnung bietet die baulichen
Voraussetzungen, die den besonderen Bedürfnissen
im Alter entspricht, um so lange wie möglich ein eigenständiges
Leben zu führen.
Es gibt auch Wohnungen, die im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus geschaffen wurden. Vorbedin
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