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2. Finanzielle Hilfen – Ihr gutes Recht
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■ Als häusliche Krankenpflege wird auch Behandlungspflege
(z. B. Injektionen, Verbandwechsel,
Einreibungen, Einläufe, Blutdruckkontrolle) gewährt,
wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen
Behandlung erforderlich ist.
■ Für Hilfsmittel besteht nach ärztlicher Verordnung
ein Anspruch, wenn die medizinischen Voraussetzungen
vorliegen. Das sind z. B. Brillen, Hörgeräte,
Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten und Lifter.
■ Heilmittel sind Sachmittel, die zur Unterstützung
der ärztlichen Behandlung notwendig sind, z. B. orthopädische
Einlagen, Bruchbänder, Korsetts,
Massagen, Heilbäder und krankengymnastische,
logopädische und ergotherapeutische Leistungen.
Auch hier besteht ein Anspruch, wenn eine ärztliche
Verordnung vorliegt. Es muss jedoch eine Zuzahlung
erbracht werden (Ausnahme: Härtefall)
Ein Härtefall liegt vor, wenn das monatliche Bruttoeinkommen
einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
In diesem Fall entfällt die Zuzahlungspflicht,
und es besteht ein Anspruch auf volle Kostenübernahme.
Informationen hierzu gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Hilfen für behinderte Mitbürger/innen
Wenn jemand an einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung leidet oder von Behinderung
bedroht ist, so besteht ein Recht auf Hilfe. Diese erstreckt
sich vom Anspruch auf medizinische und berufsfördernde
Leistungen bis hin zu Leistungen zur
sozialen Eingliederung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landkreis Osnabrück,
Fachabteilung Eingliederungshilfe.
Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht je nach
dem Grad der Behinderung eine Anzahl von VergünsAls
Land der Erfahrungen
Region mit einem reichen Erfahrungsschatz pro tieren viele Junioren
vom Wissen und Können unserer Senioren. Selbstständigkeit und ein
gutes Stück Lebensqualität sind dafür die besten Voraussetzungen.
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60+ Leben im Alter
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